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RECHTSANWALT VON ZDUNOWSKI HAFTUNG | IMPRESSUM |
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ARBEITSRECHT |
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Werkvertragsrecht
Unter das Werkvertragsrecht fallen in der Regel alle Verträge mit Handwerkern. Dies betrifft auch sonstige Reparaturleistungen wie beispielsweise von Optikern oder auch Leistungen eines Zahnarztes. Rechtsanwalt von Zdunowski vertritt zahlreiche Handwerksbetriebe, bei denen das Werkvertragsrecht oft im Vordergrund steht.
Privates Baurecht
Auch das private Baurecht bemisst sich nach den werkvertragsrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Soweit es um Bauleistungen geht, können die Regelungen des BGB aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung ersetzt sein durch die VOB/B, die dann ausschließlich gilt. In jedem Falle sollten Sie sich ganz gleich, ob Sie der Unternehmer oder der Besteller sind, bei Problemen frühzeitig an einen Rechtsanwalt wenden, weil Sie unter Umständen formelle Vorgehensweisen einhalten müssen, um Ihre Ansprüche nicht zu verlieren, seien es Werklohnansprüche oder Gewährleistungsansprüche. Zu beachten sind nicht nur die verschiedenen in Betracht kommenden Rechte und Pflichten bei Mängeln, sondern auch eventuell verkürzte Verjährungsfristen und vieles mehr. Auch die Unternehmen selbst, die sich mit der VOB/B auskennen, weil sie zum täglichen Handwerkszeug gehört, verlieren dabei schnell den Überblick, wie die Erfahrung von Rechtsanwalt von Zdunowski zeigt.
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