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Rechtsanwalt Stefan von Zdunowski |
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- Geboren 1968 in Köln.
- Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin.
- Tätigkeit als juristischer Sachbearbeiter im Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen in Berlin (BAV, heute Teil der BaFin in Bonn).
- Referendarzeit im Kammergerichtsbezirk, 2. juristisches Staatsexamen im Mai 2000.
- Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht von Juni 2000 bis Mai 2004 in Berlin-Tempelhof.
- Nebenberufliche Tätigkeit als Dozent für das Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes für einen privaten Bildungsträger.
- Selbständiger Rechtsanwalt in Berlin seit Juni 2004; bis März 2007 als geschäftsführender Gesellschafter in einer Rechtsanwalts-GmbH am Wittenbergplatz tätig.
- Fachanwalt für Arbeitsrecht seit November 2004.
- Gründung einer eigenen Sozietät unter der Marke [advoQuo] im April 2007.
- Berechtigung zur Führung des Qualitätssiegels 'Q - Qualität durch Fortbildung' der Bundesrechtsanwaltskammer für nachgewiesene regelmäßige Fortbildungen seit Dezember 2008, erneuert im Januar 2012.
- Herausgeber des Newsletters 'PA - Praxiswissen Arbeitsrecht' seit Juni 2009:
www.praxiswissen-arbeitsrecht.de.
- Wechsel zu der überörtlichen Sozietät SSP Schiessl Rechtsanwälte am Standort Berlin zum Januar 2011, dort neben der Bearbeitung der eigenen Mandate für die Dauer eines Jahres Unterstützung des arbeitsrechtlichen Dezernates, insbesondere im Bereich Restrukturierung.
- Im Januar 2012 Eröffnung der Einzelkanzlei am Ludwigkirchplatz in Berlin-Wilmersdorf in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Holger Eberlein, Fachanwalt für Medizinrecht:
www.eh-rechtsanwaelte.de.
- Am 13. Februar 2012 während der Berlinale 2012 Mitglied der Expertengruppe, die auf Einladung des Vorstandes der Bundesvereinigung der Filmschaffenden-Verbände die Vorteile von Selbständigkeit und befristetem Arbeitsverhältnis vor und mit Filmschaffenden diskutiert haben:
www.die-filmschaffenden.de, "Selbständig oder auf Produktionsdauer beschäftigt?".
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